des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, für die Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsan- sprüchen ebenfalls innerhalb der vorgenannten Monatsfrist. 16. 11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Mo- nate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 11.3 Reiseleiter oder Agenturen und Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. 11.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. 12. Streitschlichtung Die Firma China Tours Hamburg CTH GmbH ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle teilzunehmen. 13. Versicherungen 13.1 Sicherungsscheingeber (Insolvenzversicherer) für den Reiseveran- stalter ist die R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wies- baden. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder nach § 651k BGB gegen Insolvenz abgesichert. 13.2 Der Reiseteilnehmer kann über den Reiseveranstalter eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der HanseMerkur Kran- kenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg abschließen. Ansprüche aus einem solchen Versicherungsvertrag kann nur der Reiseteilnehmer gegen den Versicherer verfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. 14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften, Reisedokumente 14.1 Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Passund Visumerfor- dernisse und behördliche Gesundheitsvorschriften (z. B. behördlich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsan- gehörigkeit, Staatenlosigkeit etc). vorliegen. 14.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbeson- dere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. 14.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde uns beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haften wir nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern wir gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet haben. Grundsätzlich werden Visa von uns nur für einzelne Reiseteilnehmer beantragt. Sollten Sie eine vorgezogene Beantragung wünschen, so muss diese mit uns abgestimmt werden und ist nicht in jedem Fall möglich. Reiseunterlagen können bei uns abgeholt werden. Der Versand von Reiseunterlagen erfolgt ohne besondere Vereinbarung unversichert auf Risiko und Wunsch des Kunden. Wünschen Sie eine besondere Art und Weise des Versan- des von Reiseunterlagen, Visa oder von Pässen (z. B. versicherte Übersendung, Expresslieferung), so tragen Sie nach vorheriger Information über die anfallenden Kosten diese gesondert. 14.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich selbst über den in Ziffer 13.1 genannten Umfang unserer Informationen hinaus Informationen über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxenmaßnahmen rechtzeitig einholen sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden dazu, ob Ihre physische Konstituti- on die Teilnahme an der Reise erlaubt. Auf allgemeine Infor- mationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedi- zinisch erfahrenen ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. 15. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveran- stalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendi- gung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kunden- betreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an Info@ChinaTours.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss der Reise-veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführen- des Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzu- stellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban/index_de.htm und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar. 17. Schlussbestimmungen 17.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt. 17.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Ergänzende Teilnahmebedingungen: Für die Reisen „Motorradabenteuer bis ans Ende der Welt“, „In modernen Fahrzeugen nach China“, „Moderne Seidenstraße“, „New Silk Road Klassiker“, „Seidenstraße und Transsibirische Young & Fresh“ auf (Seiten 8 – 11, 16 – 17, 20 – 23) gelten die folgenden Abänderungen unserer im übrigen geltenden Allgemeinen Reisebedingungen. zu 5.2: Die unter Buchstabe B aufgeführten Stornobedingungen finden für die oben genannten Reisen Anwendung. zu 7.1: Als spätmöglichstes Rücktrittsdatum gilt abweichend zu den ARB das Datum des Nennungsschlusses jeder Reise, ersichtlich im Feld Infos der jeweiligen Reise. zu. 9.: ergänzend 9.4 Dem Reiseteilnehmer ist bewusst, dass Reisen mit eigenen Fortbewe- gungsmitteln unvorhersehbare Risiken bergen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für einen fahrzeugtechnisch bedingten Abbruch der Reise. Im Falle eines Totalausfalls eines Fahrzeuges ist der Teilnehmer selbst für den Rücktransport nach Europa oder alternativ für den Transport bis zum Verschiffungsort pünktlich zum Verschiffungstermin und die dafür anfallenden Kosten verantwortlich. Vorausbezahlte Reise- kosten für die gesamte Reise können nicht erstattet werden. zu 10.: ergänzend 10.6 Der Reiseteilnehmer ist für den technischen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass der Straßenzustand der Stre- cken teilweise schwierig zu befahren ist (Piste, Schlaglöcher, Spurrillen). Entsprechend muss mit erhöhter Aufmerksamkeit sowie angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, um Schäden an den Fahrzeugen zu vermeiden. ergänzend 10.7 Die Reisen „New Silk Road Klassiker“ (Seiten 20 – 21), „Seidenstraße und Transsibirische Young & Fresh“ (Seiten 22 – 23) sowie „Motorrad- abenteuer bis ans Ende der Welt“ (Seiten 8 – 9), werden von einem Mechaniker begleitet. Dieser repariert auftretende Defekte gegen ein fixes, stündliches Entgelt in Höhe von € 35,–. Dieses ist direkt vor Ort an den Mechaniker zu zahlen. ergänzend 10.8 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet an seinem Fahrzeug Platz für Num- mern- und Sponsorenaufkleber in einem verträglichen Maße frei zu halten. zu 13: ergänzend 13.3 Weiterhin ist der Reiseteilnehmer selbst für den Abschluss einer Versi- cherung für sich, sein Fahrzeug und für alle Mitfahrer verantwortlich. ergänzend 13.4 Haftungsverzichtserklärung für die Reiseteile der oben aufgeführten Auto- und Motorradreisen mit Selbstfahrcharakter Unabhängig von den Reisebedingungen für weitere Reiseleistungen wird für die Reiseteile, in welchen der Teilnehmer selbst fährt oder bei einem Selbstfahrer mitfährt, folgendes vereinbart: Mit der Anmeldung (Nennung) verzichtet der Reiseteilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Selbstfahrerreise entstehen, und zwar gegenüber dem Veranstalter (China Tours) und allen von ihm mit der Organisation beauftragten natürlichen und nichtnatürlichen Personen und Gesell- schaften, Helfern, sowie den Sponsorenpartnern des Veranstalters, den Mitarbeitern und Vertretern aller vorbezeichneten Personen und Gesellschaften und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Erfüllungs- und Verrichtungs- gehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. zu 14.3: Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen des notwendigen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung) und internationalen Führerscheins und muss selbst darauf achten, dass diese Dokumente eine für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzen. zu 14.4: Der Reisende versichert, keine physischen oder psychischen Leiden zu haben, welche seine Teilnahme beeinträchtigen könnten, selbst bei extremen Wetterbedingungen sowie schlechten Straßenverhältnissen. Ergänzende Teilnahmebedingungen: Für die Reise „East Coast Blues“ (Reise auf Seiten 28 – 29) und „Southern Rhapsody“ (Reise auf Seiten 30 – 31) gelten die folgenden Abänderungen unserer im übrigen geltenden Allgemeinen Reisebe- dingungen. zu 2.1 und ff: Als Reiseantritt gilt die Inanspruchnahme der ersten Teilleistung der Reise, insbesondere die Verschiffung der Fahrzeuge nach China, welche 6 Wochen vor der Abreise der Reiseteilnehmer (Termine der Reise unter Termine & Preise, Seiten 29 respektive 31) erfolgt. zu 7.1: Als spätmöglichstes Rücktrittsdatum gilt abweichend zu den AGBs das Datum des Nennungsschlusses der Reise, ersichtlich im Feld Infos der Reise. zu. 9.: ergänzend 9.4 Dem Reiseteilnehmer ist bewusst, dass Reisen mit eigenen Fortbewe- gungsmitteln unvorhersehbare Risiken bergen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für einen fahrzeugtechnisch bedingten Abbruch der Reise. Im Falle eines Totalausfalls eines Fahrzeuges ist der Teilnehmer selbst für den Transport bis zum Verschiffungsort pünktlich zum Verschiffungstermin und die dafür anfallenden Kosten verantwort- lich. Vorausbezahlte Reisekosten für die gesamte Reise können nicht erstattet werden. zu 10.: ergänzend 10.6 Der Reiseteilnehmer ist für den technischen Zustand seines Motorrades selbst verantwortlich. Ebenso muss er die Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen anpassen, um Schäden an den Fahrzeugen zu vermeiden. zu 13: ergänzend 13.3 Weiterhin ist der Reiseteilnehmer selbst für den Abschluss einer Versi- cherung für sich, sein Motorrad und für seinen Mitfahrer verantwortlich. Mit Ausnahme der Veranstalterhaftpflicht, die auch für Schäden an Drit- ten durch Fahrzeuge der Teilnehmer aufkommt, sind der Veranstalter und deren Vertreter von jeglicher Haftung im Schadensfall entbunden. ergänzend 13.4 Haftungsverzichtserklärung für die Reiseteile der oben aufgeführten Motorradreise mit Selbstfahrercharakter Unabhängig von den Reisebedingungen für weitere Reiseleistungen wird für die Reiseteile, in welchen der Teilnehmer selbst fährt oder bei einem Selbstfahrer mitfährt folgendes vereinbart: Mit der Anmeldung (Nennung) verzichtet der Reiseteilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Selbstfahrerreivse entstehen, und zwar gegenüber dem Veranstalter (China Tours) und allen von ihm mit der Organisation beauftragten natürlichen und nichtnatürlichen Personen und Gesell- schaften, Helfern, sowie den Sponsorenpartnern des Veranstalters, den Mitarbeitern und Vertretern aller vorbezeichneten Personen und Gesellschaften und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Erfüllungs- und Verrichtungs- gehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. zu 14.3: Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen des notwendigen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung) und internationalen Führerscheins und muss selbst darauf achten, dass diese Dokumente eine für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzen. Veranstalter China Tours Hamburg CTH GmbH Wandsbeker Allee 72, 22041 Hamburg Amtsgericht Hamburg, HRB 69533 Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE199093224 Geschäftsführer: Andreas Janz, Liu Guosheng Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Generali-Versicherung AG, 81731 München, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 17.2). Text, Bilder, Grafiken und ARB unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Alle Rechte vorbehalten. Aufgrund der neuen Pauschalreiserichtlinie werden ab Juli 2018 neue Allgemeine Reisebedingungen gelten. www.NewSilkRoad.de 45